Gartenwasser
Gartenwasserzähler
Das zur Gartenbewässerung benötigte Gießwasser kann von der Bezahlung der Kanalgebühren befreit werden. Der Wasserverbrauch muss jedoch vom Gebührenpflichtigen nachgewiesen werden.
Was ist durch Sie zu veranlassen?
- Sie beauftragen einen zugelassenen Installateur, einen nach dem Eichgesetz beglaubigten Kaltwasserzähler (Qn 1,5-2,5) in die Anschlussleitung Ihres Außenwasserhahns einzubauen. Der Einbau ist nach DIN 1988 / DVGW Richtlinien durchzuführen. Haben Sie mehrere Wasserentnahmestellen mit separater Zuleitung, wären auch hier entsprechende Zähler einzubauen um die Gebührenbefreiung in Anspruch zu nehmen.
- Nach Abschluss der Einbauarbeiten senden Sie die Anmeldung für den Gartenwasserzähler an die Stadt Altdorf. Diese werden den Zähler verplomben lassen.
- Nach Ablauf der Eichzeit (6 Jahre) ist der Wasserzähler auf Ihre Kosten zu tauschen. Der Zählertausch ist umgehend an die Stadt Altdorf zu melden. (Mitteilung des Zählerstandes zum Zeitpunkt des Ausbaus!). Der ausgebaute Zähler ist beim Verplomben des neuen Zählers vorzuzeigen, damit der Ausbauzählerstand kontrolliert werden kann. Ist die Eichzeit abgelaufen, bzw. wurden Plomben gebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückvergütung des verbrauchten
Ansprechpartner:
Stadt Altdorf b. Nürnberg
Cornelia Schulze
E-Mail: liegenschaften@altdorf.de
Tel.: 09187 807-1442
Daniel Pichlik
E-Mail: kaemmerei@altdorf.de
Telefon: 09187 807-1423