Sie haben Fragen? Wir haben Antworten.
Wenn Sie innerhalb unseres Versorgungsgebietes umziehen, melden Sie sich einfach nur um. Dazu benötigen wir Ihre Kundennummer, die bisherige und die neue Anschrift sowie die Zählerstände für Strom beider Wohneinheiten. Diese Angaben können Sie uns auch online mitteilen.
Verlassen Sie das Versorgungsgebiet, melden Sie die Energieversorgung bei der Stadtwerken Altdorf GmbH ab. Hierfür benötigen wir ebenfalls Ihre Kundennummer, die bisherige und die neue Anschrift sowie die Strom-Zählerstände Ihrer alten Wohnung für die endgültige Verbrauchsabrechnung. Alle Daten können Sie uns online übermitteln.
Die Wasserversorgung läuft in der Regel über den Hauseigentümer. Wechselt dieser, können Sie uns den Zählerstand für Wasser ebenfalls online übersenden.
Bitte melden Sie den Umzug rechtzeitig bei uns. Dies muss schriftlich (per Brief, per Mail, per Fax, über Onlineformular) oder persönlich erfolgen.
Um eindeutig zuordnen zu können, in welche Wohnung Sie ziehen benötigen wir:
- Ihre neue Adresse und das Einzugsdatum (bzw. das Datum ab dem der Mietvertrag läuft)
- Die Zählernummer Ihres Stromzählers und/oder den Namen Ihres Vormieters
- Die abgelesenen Zählerstände zum Einzugsdatum
Grundsätzlich ja, denn die Lieferung beginnt, wenn Sie das Licht anmachen. Sollten Sie jedoch feststellen, dass Ihr Zähler gesperrt ist, wenden Sie sich bitte an unser Kundencenter.
Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei uns ab, damit wir eine Schlussrechnung für Sie erstellen können. Dies muss schriftlich (per Brief, per Mail, per Fax, über Onlineformular) oder persönlich erfolgen.
Hierfür benötigen wir von Ihnen:
- Das Datum an dem das Mietverhältnis bzw. Eigentumsverhältnis endet
- Den Zählerstand Ihres Strom- und ggf. Ihres Wasserzählers zum Auszugsdatum
- Ihre neue Adresse, um Ihnen Ihre Schlussabrechnung zukommen zu lassen
- Den Namen Ihres Nachmieters oder des Eigentümers soweit Ihnen bekannt
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Abschlags- und Rechnungsbeträge zu bezahlen. Am einfachsten ist es, die Beträge im Bankeinzugsverfahren von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Dazu erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung.
Dafür benötigen wir Ihre Kundennummer, Ihre Adresse und Ihre Bankverbindung. Ein entsprechendes Formular haben wir hier für Sie vorbereitet. Eine automatische Abbuchung gewährleistet Ihnen eine pünktliche Abschlagszahlung.
Nachdem unser Abschlagsverfahren vereinheitlicht und zugleich vereinfacht wurde, werden die Abschlagsbeträge automatisch monatlich berechnet. Diese sind immer zum ersten eines Monats fällig und beginnen zum 01. Februar. Alle Kunden der Stadtwerke Altdorf GmbH zahlen elf monatliche Abschläge. Zudem enthält die Jahresabrechnung den Differenzbetrag aus den gezahlten Abschlägen und den tatsächlich angefallenen Energiekosten. Das bringt zwei Vorteile für Sie: Sie haben sofort im Blick, wie viel Geld Sie zurückerhalten oder nachzahlen müssen. Gleichzeitig werden die Zahlungen gleichmäßiger über das Jahr verteilt, sodass es sich leichter planen lässt.
Auf Grundlage des letzten Jahresverbrauchs werden die Abschläge nach den aktuellen Preisen hochgerechnet.
Generell zahlt jeder Kunde in unserem Versorgungsgebiet 11 Abschläge, die Ihren kompletten Jahresbedarf abdecken. Im 12. Monat erhalten Sie Ihre Jahresabrechnung.
Die Berechnung der Abschlagsbeträge erfolgt auf der Grundlage des Vorjahresverbrauchs. Sollten Sie erst kurze Zeit in der Lieferstelle Energie beziehen, teilen Sie uns bitte schriftlich oder telefonisch den Zählerstand zum Ablesedatum mit. Wir werden mit diesen Daten die Höhe der Abschlagsbeträge überprüfen und entsprechend ändern. Dies gilt auch, wenn sich Ihr zukünftiger Verbrauch gegenüber den Vorjahreswerten deutlich verringern wird. Für die Erhöhung oder Senkung der Abschlagsbeträge teilen Sie uns formlos Ihren realen Wunschabschlagsbetrag mit.
Die Ablesung erfolgt meist zwischen der letzten Novemberwoche und den ersten 3 Dezemberwochen. Die genaue Zeitspanne wird rechtzeitig vorher in der Zeitung veröffentlicht. Hierfür erhalten Sie entweder eine E-Mail mit der Aufforderung Ihre Zähler abzulesen oder eine entsprechende Ablesekarte per Post. Die Ablesung erfolgt hier durch Sie persönlich und ist bis spätestens 31.12. d. lfd. J. bei der Stadtwerke Altdorf GmbH schriftlich, online oder persönlich abzugeben.
Alle unsere Mitarbeiter können sich durch einen Dienstausweis in Scheckkartenformat ausweisen. Wenn Sie ganz auf Nummer sicher gehen möchten, rufen Sie uns gern im Kunden-Center an und vergewissern sich, ob auch wirklich einer unserer Mitarbeiter bei Ihnen vorstellig ist.
Die Jahresrechnung wird nach erfolgter Ablesung erstellt. Mehr dazu auch unter „Wann kommt der Ableser?“ Sie wird Mitte bis Ende Januar bei Ihnen eintreffen.
Nach Erstellung Ihrer Jahresrechnung ermitteln wir auf der Basis Ihres letzten Jahresverbrauchs die neue Abschlagshöhe. Die Fälligkeitstermine und die neuen Abschläge finden Sie auf der Jahresabrechnung.
Auf Basis des letzten Jahresverbrauches werden die voraussichtlichen Energiekosten in elf gleich hohe Abschläge geteilt, die monatlich gezahlt werden. Ein Kunde, der beispielsweise mit Strom heizt, zahlt auch im Sommer die gleichen Abschläge, obwohl der Hauptverbrauch in der Heizperiode (von Oktober bis März) anfällt. Zieht ein Kunde direkt nach dieser Heizperiode aus und hat bis zu diesem Zeitpunkt weniger als 10 Abschläge eingezahlt, kann es zu einer dementsprechend hohen Nachzahlung kommen.
Eine Kilowattstunde - das bedeutet über 60 Minuten wird eine Leistung von 1.000 Watt erbracht - ist die Einheit für Energie. Sie dient zur Berechnung der verbrauchten Energie.
Zum Vergleich: Die durchschnittliche verwertbare Leistung eines Menschen liegt bei etwa 40 Watt. Ein optimal trainierter Hochleistungssportler kann es auf eine Leistung von ca. 400 Watt bringen - dies allerdings nur für ca. 3 Minuten. Um eine Kilowattstunde (kWh) elektrische Arbeit zu erzeugen, müsste der Sportler also 2,5 Stunden Höchstleistung erbringen. Und das mit einer einzigen Kilowattstunde verrichtet werden:
+++ Ein Mittagessen für vier Personen kochen +++ 15 Hemden bügeln +++ 70 Tassen Kaffee kochen +++ 15 Stunden Radio hören +++ 40 Stunden CDs abspielen +++ 7 Stunden fernsehen +++
Die Stromkosten, die auf Ihrer Rechnung erscheinen, bestehen aus dem Grundpreis und dem Arbeitspreis zuzüglich Steuern, Abgaben und staatlichen Belastungen sowie den Netznutzungsentgelten.
Der Strom muss genau in dem Augenblick erzeugt werden, in dem Sie ein Elektrogerät einschalten. Auch die technischen Einrichtungen zum Transport des Stroms vom Kraftwerk bis zu Ihrem Hausanschluss, wie Transformatoren und Leitungen, müssen ständig bereitstehen. Die Kosten für diese Bereitstellung der elektrischen Leistung sowie Kosten des Zählers, der Abrechnung und des Inkassos, entstehen unabhängig davon, ob Sie Ihre Geräte oft oder nur selten einschalten. Die Berechnung erfolgt tageweise entsprechend dem Abrechnungszeitraum.
Der Arbeitspreis als verbrauchsabhängige Komponente der Stromkosten bemisst sich in Cent/kWh.
Als Steuern fallen bei der Stromrechnung Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer und Öko- bzw. Stromsteuer an. Als Abgaben und Belastungen fallen EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz), KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungs- -Gesetz), Konzessionsabgaben und die § 19 StromNEV-Umlage an.
Mit Wirkung zum 01.04.1999 trat das „Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform in Kraft. Dieses Gesetz beinhaltet in Art. 1 das neu geschaffene Stromsteuergesetz, sowie in Art. 2 Änderungen im Mineralölsteuergesetz mit entsprechenden Mineralölsteuererhöhungen.
Beide Steuern zusammen (Stromsteuer sowie die entsprechenden Teile der Mineralölsteuer) werden als „Ökosteuer“ bezeichnet.
Die Ziele der ökologischen Steuerreform lassen sich im Wesentlichen in folgende Bereiche unterteilen:
- Versteuerung und somit Senkung des Energieverbrauches durch „...nachhaltige Umsteuerung der Nachfrage in Richtung energiesparender und ressourcenschonender Produkte....“
- Senkung der Sozialversicherungsbeiträge, speziell der Rentenversicherungsbeiträge
- Förderung regenerativer Energiequellen.
Zurzeit beträgt der Regelsteuersatz für die Stromsteuer (Ökosteuer) in Deutschland 2,05 Cent netto pro Kilowattstunde.
EEG (Erneuerbare-Energie-Gesetz)
Mit dem EEG verpflichtet der Gesetzgeber das Energieversorgungsunternehmen, Strom aus erneuerbaren Quellen (wie Wind, Wasser, Geothermie, Sonne) aufzunehmen und zu gesetzlich festgelegten Preisen zu vergüten. Das Entgelt für die Stromlieferung erhöht sich somit um einen Aufschlag zur Deckung der sich aus dem Gesetz ergebenden Mehrkosten für die Strombeschaffung.
KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz)
Mit diesem Gesetz (gültig seit 01. April 2002) wird die Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme) gefördert. Die Mehrkosten werden nach anerkannten Marktregeln auf die Kunden umgelegt.
Die einzelnen Tarife können Sie der Rubrik Tarife entnehmen. Dazu stehen Ihnen unsere Mitarbeiter direkt vor Ort im Kundenzentrum gerne zur Verfügung.
Ja! Unser Tarif Altdorf-watergreen+ ist zu 100% emissionsfrei. Durch watergreen+ werden keine Kohlendioxidemissionen erzeugt. Sie unterstützen Natur und Umwelt und tragen so zum Schutz des Klimas bei. watergreen+ wird regelmäßig durch den TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co. KG, Hamburg zertifiziert und trägt das ok-power-Label. Der TÜV Nord überprüft unter anderem jährlich, dass der für Altdorf-watergreen+ bereitgestellte Strom zu 100% aus regenerativen Energien stammt.
Grundsätzlich nein. Sollte es eine Preisänderung bei der Stadtwerke Altdorf GmbH geben, werden Sie davon in Kenntnis gesetzt und darauf hingewiesen, dass Sie die Möglichkeit haben Ihre Abschläge anpassen zu lassen.
Falls Sie uns dennoch Ihren Zählerstand mitteilen möchten, tun Sie dies bitte schriftlich oder nutzen Sie unser Onlineformular.
Ja, selbstverständlich. Für Gewerbebetriebe gibt es eine ganze Reihe von Sonderverträgen. Gern erstellen wir mit Ihnen gemeinsam ein maßgeschneidertes Angebot für Ihre ganz individuellen Bedürfnisse.
Die Kündigung des bestehenden Vertrages mit Ihrem jetzigen Versorger übernehmen wir gerne für Sie. Wir kümmern uns auch um die Formalitäten des Netznutzungsvertrages mit Ihrem Netzbetreiber, wenn Sie uns bei Abschluss eines Stromliefervertrages schriftlich beauftragen.
Wir bearbeiten Ihren Vertrag natürlich so schnell wie möglich. Die einheitlich in Deutschland festgelegten Wechselprozesse dauern allerdings etwas, so dass wir Sie in ca. 2 Wochen nach Auftragserteilung mit Strom versorgen können. Sie erhalten von uns kurz vor Lieferbeginn eine Vertragsbestätigung.
Bei einem Wechsel zu der Stadtwerke Altdorf GmbH entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten. Unser Preis ist ein Komplettpreis, d.h. sämtliche Steuern und Abgaben (z.B. Netzgebühren) sind enthalten.
Nein, durch den Wechsel des Stromversorgers kann es zu keiner Unterbrechung kommen. Ihre Stromversorgung ist auch bei einer Terminverschiebung oder einer Verzögerung gesetzlich gesichert, so dass Sie in keinem Fall darauf verzichten müssen.
In der Regel gelten diese Zyklen:
- Stromzähler alle 16 Jahre, wenn die Beglaubigungszeiten nicht verlängert wurden
- Wasserzähler alle 6 Jahre
Eichbehördliche Zähler sind kostenfrei.
Ja, denn ein Wechselstromzähler hat nur eine stromführende Leitung. Das heißt, an diesem Zähler können nur Kunden angeschlossen werden, deren Haushalt mit 230 V funktioniert. Ein Drehstromzähler hat 3 stromführende Leiter. An diesem Zähler können alle Kunden, die 230 V sowie auch 400 V benötigen, angeschlossen und gemessen werden.
Stromzähler müssen gemäß Eichvorschrift alle 16 Jahre geeicht werden. Nach diesem Zeitraum werden - mit Hilfe eines Stichprobenverfahrens - Stromzähler einer bestimmten Serie geprüft. Nach bestandener Prüfung erhalten Stromzähler gleicher Serie, die nicht in die Stichprobe gekommen sind, eine weitere Einsatzerlaubnis von fünf Jahren.
Auch nach einem Lieferantenwechsel ist bei Versorgungsunterbrechungen, Spannungsschwankungen, defekten Messeinrichtungen, Zählertausch usw. nach wie vor Ihr Netzbetreiber zuständig. Eventuell anfallende Kosten sind dabei durch die Netznutzungsentgelte gedeckt.
Überprüfen Sie bitte, ob nur in Ihrem Haus bzw. Teilen Ihres Hauses der Strom ausgefallen ist. Sind vom Stromausfall mehrere Häuser bzw. ein ganzer Straßenzug betroffen, ist ein Fehler im Stromnetz zu vermuten. Wenden Sie sich dann an die Stadtwerke Altdorf GmbH. Ist die Ursache in Ihrem Haus bzw. Haushalt zu suchen, wenden Sie sich bitte an eine Elektroinstallationsfirma der Elektrogemeinschaft oder an ein Unternehmen Ihrer Wahl.
Hinweise über Schäden an den Straßenbeleuchtungsanlagen können bei der Stadtwerke Altdorf GmbH telefonisch gemeldet werden.
Der Netzanschluss sollte vor Baubeginn beantragt werden.
Die Kostenkalkulation der Stadtwerke Altdorf GmbH richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand und hat eine Gültigkeit von sechs Monaten.
Der Anschluss wird hergestellt, wenn der Rohbau fertig oder der Hausanschlussraum geschlossen ist.
Wir betreiben eine eigene Wassergewinnung mit derzeit sechs Tiefbrunnen, eine Wasseraufbereitung mit Pumpwerk, drei Hochbehälter und sechs Druckminderstationen. Die Wasserverteilung bis zu den etwa 3.300 Zählern ist durch ein etwa 90 km langes Rohrnetz sichergestellt.
Der durchschnittliche jährliche Wasserabsatz der Stadtwerke Altdorf GmbH beträgt ca. 650.000 m³. Der durchschnittliche Tagesverbrauch liegt bei ca. 1800 m³, der maximale Tagesverbrauch bei etwa 3500 m³.
Die Stadtwerke Altdorf GmbH liefert in Ihrem gesamten Versorgungsgebiet Trinkwasser des Härtebereiches weich. (weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 °dH))
Bei gesunden Babys ist unser Trinkwasser für die Zubereitung von Nahrung bestens geeignet. Sollten Überempfindlichkeiten bei Ihrem Kind bekannt sein, sprechen Sie bitte mit Ihrem Hausarzt auch über mögliche Reaktionen auf Inhaltsstoffe des Trinkwassers.
Unser Trinkwasser liegt im gesamten Versorgungsgebiet deutlich unter dem von der EG-Trinkwasserrichtlinie vom 3.11.1998 geforderten Grenzwert von 50 mg/l für Nitrat. Der Nitritgehalt liegt sogar unterhalb der Nachweisgrenze von 0,02 Milligramm pro Liter.
Der Wasserbedarf pro Person liegt in Deutschland bei durchschnittlich ca. 45 m³ (45.000 Liter) im Jahr. Der tägliche Verbrauch liegt bei ca. 120-130 Liter Wasser.
Das zur Gartenbewässerung benötigte Gießwasser kann von der Bezahlung der Kanalgebühren befreit werden. Der Wasserverbrauch muss jedoch vom Gebührenpflichtigen nachgewiesen werden. Dies erfolgt durch den Einbau eines geeichten Zwischenzählers.
Vom Abzug ausgeschlossen sind: Wassermengen bis zu 12 m³ jährlich, hauswirtschaftlich genutztes Wasser und das zur Speisung von Heizungsanlagen verbrauchte Wasser.
Was ist durch Sie zu veranlassen:
- Sie beauftragen einen zugelassenen Installateur, einen nach dem Eichgesetz beglaubigten Kaltwasserzähler (Qn 1,5 – 2,5) in die Anschlussleitung Ihres Außenwasserhahns einzubauen. Der Einbau ist nach DIN 1988 / DVGW Richtlinien durchzuführen. Haben Sie mehrere Wasserentnahmestellen mit separater Zuleitung, sind auch hier Zähler einzubauen, um die Gebührenbefreiung in Anspruch nehmen zu können.
- Nach Abschluss der Einbauarbeiten senden Sie die Anmeldung für den Gartenwasserzähler an die Stadt Altdorf. Danach vereinbaren Sie bitte zur Abnahme und Verplombung des Wasserzählers einen Termin mit der Stadt Altdorf unter der Tel. Nr. 09187 / 807-0
- Nach Ablauf der Eichzeit (6 Jahre) ist der Wasserzähler auf Ihre Kosten zu tauschen. Der Zählertausch ist umgehend an die Stadt Altdorf zu melden (Mitteilung des Zählerstandes zum Zeitpunkt des Ausbaus!). Der ausgebaute Zähler ist beim Verplomben des neuen Zählers dem Wasserversorgungsunternehmen vorzuzeigen, welches den Ausbauzählerstand kontrolliert. Ist die Eichzeit abgelaufen, bzw. wurden Plomben gebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückvergütung des verbrauchten Gießwassers.